Grünbefund

Prüfung von Umweltaussagen nach EmpCo und UWG

Ab dem 27. September ist „nachhaltig“ kein Werbewort mehr.

Pauschale Umweltaussagen stehen dann auf der schwarzen Liste des UWG — ohne Einzelfallabwägung und ohne Bestandsschutz für ältere Inhalte. Wir lesen Ihre komplette Website und zeigen Ihnen jede Stelle, die das betrifft.

Zehn Seiten, ohne Konto, ohne Kosten. Der vollständige Bericht prüft bis zu 2.000.

So sieht ein Befund aus

Als Generalunternehmer realisieren wir Projekte in nachhaltiger Bauweise1 und mit umweltverträglichen Materialien2. Unser Neubau entsteht nach EnEV-Standard3 und wird CO2-neutral betrieben4.

  1. Anhang I Nr. 4a UGP-RL

    Pauschal, kein Nachweis im selben Absatz.

  2. Anhang I Nr. 4a UGP-RL

    Materialaussage ohne Bezugsgröße.

  3. § 5 Abs. 1 UWG

    Die EnEV ist seit dem 01.11.2020 außer Kraft.

  4. BGH I ZR 98/23

    Kompensation oder Reduktion? Steht nicht dabei. Und: fremdes Gebäude.

Ein erfundener Absatz, wie er auf hundert Bauunternehmensseiten steht. Vier Stellen, vier verschiedene Gründe. Eine Wortliste findet keine davon.

Stichtag

27.09.2026

Kein Bestandsschutz. Auch ein Beitrag von 2019 muss an diesem Tag stimmen.

Die Richtlinie (EU) 2024/825 wurde mit der 3. UWG-Novelle in deutsches Recht umgesetzt und am 19.02.2026 verkündet. Was danach auf der schwarzen Liste steht, ist unzulässig — ohne dass jemand eine Irreführung im Einzelfall nachweisen müsste.

Wir prüfen zwölf Regeln. Fünf stehen auf der schwarzen Liste und gelten ohne Abwägung. Drei stützen sich auf § 5 UWG und die Leitfäden der niederländischen und britischen Aufsicht. Vier haben wir ergänzt, weil sie in echten Projekten vorkamen.

Zwölf Regeln, jede mit Fundstelle

  1. 01

    Generische Umweltaussage ohne nachgewiesene Umweltleistung

    Pauschale Umweltbegriffe versprechen dem Leser eine Gesamtbilanz, die fast nie belegt ist. Sie stehen auf der schwarzen Liste — es gibt keine Einzelfallabwägung.

    Anhang I Nr. 4a UGP-RL (eingefügt durch RL (EU) 2024/825) · Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG · per se unzulässig ab 27.09.2026

  2. 02

    Klimaneutralität durch Kompensation

    Der BGH verlangt, dass die Bedeutung von „klimaneutral“ in der Werbung selbst erklärt wird — nicht auf einer verlinkten Unterseite. Beruht die Aussage auf Kompensation statt auf Reduktion, ist sie ohne diesen Hinweis irreführend.

    Anhang I UGP-RL i. d. F. RL (EU) 2024/825 · BGH, Urt. v. 27.06.2024 – I ZR 98/23 · § 5 Abs. 2 UWG

  3. 03

    Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem

    Ein Siegel darf nur geführt werden, wenn es auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Prüfung beruht oder von einer Behörde stammt. Selbst gestaltete Abzeichen sind unzulässig — ohne Abwägung.

    Anhang I Nr. 2a UGP-RL (eingefügt durch RL (EU) 2024/825) · § 2 Abs. 2 UWG (Begriff „Nachhaltigkeitssiegel“) · per se unzulässig

  4. 04

    Umweltaussage ohne Beleg an derselben Stelle

    Ein Nachweis, den der Leser erst suchen muss, erreicht ihn nicht. Die Aufklärung muss dort stehen, wo die Aussage steht.

    § 5 Abs. 2 UWG · BGH I ZR 98/23 (Aufklärung „in der Werbung selbst“) · ACM Vuistregel 2 · CMA Green Claims Code Prinzip 3

  5. 05

    Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung im Umweltkontext

    Wer sich an die Spitze stellt, muss es belegen können — und zwar gegenüber dem konkreten Vergleichsfeld.

    § 5 Abs. 1 UWG · CMA Green Claims Code Prinzip 4 (faire Vergleiche)

  6. 06

    Umweltbezogenes Zukunftsversprechen ohne Umsetzungsplan

    Ein Versprechen für 2030 ist nur zulässig, wenn ein konkreter, öffentlich einsehbarer Umsetzungsplan dahintersteht, der regelmäßig unabhängig überprüft wird.

    RL (EU) 2024/825, Art. 1 · § 5 Abs. 3 UWG n. F. · ACM Vuistregel 4 (konkret und messbar)

  7. 07

    Gesetzliche Mindestpflicht als Vorzug dargestellt

    Was das Gesetz ohnehin verlangt, darf nicht als besondere Leistung verkauft werden.

    Anhang I UGP-RL i. d. F. RL (EU) 2024/825 · § 5 Abs. 2 UWG

  8. 08

    Aufgehobene oder überholte Norm als aktueller Standard

    Wer mit einer außer Kraft getretenen Vorschrift wirbt, verspricht einen Standard, den es nicht mehr gibt — meist einen niedrigeren als den geltenden.

    § 5 Abs. 1 UWG (Irreführung über wesentliche Merkmale)

  9. 09

    Holz- und Materialaussage ohne Herkunfts- oder Bilanznachweis

    „Holz bindet CO₂“ stimmt allgemein, sagt aber nichts über dieses Bauwerk. Ohne Angabe zu Holzanteil, Nutzungsdauer und Herkunft ist es eine Gesamtbilanz-Behauptung ohne Bilanz.

    Anhang I Nr. 4a UGP-RL · § 5 Abs. 2 UWG · branchenspezifisch (Bau, Möbel, Verpackung)

  10. 10

    Werbung mit dem Umweltverhalten eines Dritten

    Wer ein Gebäude gebaut, aber nicht betrieben hat, wirbt mit einer Leistung, die ihm nicht zusteht.

    § 5 Abs. 1 UWG (Irreführung über die eigene Leistung)

  11. 11

    Übersetzung erzeugt eine Umweltaussage, die das Original nicht macht

    Jede Sprachfassung wird für sich beurteilt. Das deutsche „nachhaltig“ ist oft zeitlich gemeint; „sustainable“ und „duurzaam“ sind es fast nie.

    § 5 Abs. 1 UWG · gilt je Sprachfassung eigenständig

  12. 12

    Unbestimmte Verantwortungs- und Bewusstseinsformeln

    Begriffe wie „verantwortungsvoll“ oder „bewusst“ tragen eine ökologische und soziale Nebenbedeutung, ohne je überprüfbar zu sein.

    ACM Vuistregel 1 (juist, duidelijk, specifiek, volledig) · CMA Green Claims Code Prinzip 1 · § 5a UWG (Vorenthalten wesentlicher Informationen)

Wie geprüft wird

  1. 1

    Adresse eingeben

    Wir lesen die Sitemap und holen bis zu 2.000 Seiten, in allen Sprachfassungen, die wir finden. Ein voller Durchlauf dauert dabei rund eine halbe Stunde. Ein Satz, der in der Fußzeile jeder Seite steht, erscheint einmal im Bericht — nicht zweitausendmal.

  2. 2

    Zwei Stufen statt Wortliste

    Ein Regelwerk markiert Verdachtsstellen, breit und schnell. Erst danach entscheidet ein Sprachmodell, ob die Regel wirklich greift. Nur so trennt man „nachhaltig verbessert“ — zeitlich gemeint — von „nachhaltiger Bauweise“.

  3. 3

    Bericht mit Fundstelle

    Jeder Befund nennt den Wortlaut, die Regel, den Paragrafen und einen Formulierungsvorschlag. Damit gehen Sie in die Rechtsabteilung: mit konkreten Sätzen statt mit einem Bauchgefühl.

Was es kostet

Die Frage ist nicht, ob ein Bericht günstiger ist als ein anderes Werkzeug. Sie ist, ob er günstiger ist als eine Abmahnung samt Anwalt. Das ist er.

Grünbefund richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Alle Beträge sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  1. Kurz-Check

    0 €

    ohne Konto, sofort

    Um zu sehen, ob Sie überhaupt ein Thema haben.

    • Die ersten zehn Seiten
    • Anzahl der Verdachtsstellen
    • Zwei Beispiele mit Fundstelle
    • Ohne inhaltliche Bewertung
    Jetzt prüfen
  2. Basis

    49 €

    einmalig, je Domain

    Für kleinere Auftritte, die mit 200 Seiten auskommen.

    • Bis zu 200 Seiten
    • Zweistufig geprüft: Regelwerk und inhaltliche Bewertung
    • Ampel, Fundstelle und Formulierungsvorschlag je Befund
    • Bericht als PDF und Tabelle für Excel
    Zugang beantragen
  3. Bericht

    390 €

    einmalig, je Domain

    Für den vollständigen Auftritt — auch mehrsprachig, auch mit großem Archiv.

    • Bis zu 2.000 Seiten, alle Sprachfassungen inklusive
    • Zweistufig geprüft: Regelwerk und inhaltliche Bewertung
    • Ampel, Fundstelle und Formulierungsvorschlag je Befund
    • Bericht als PDF und Tabelle für Excel — mit Spalte für den Bearbeitungsstand
    • Eine Nachprüfung nach der Korrektur inklusive
    Zugang beantragen
  4. Überwachung

    In Vorbereitung

    99 €

    je Monat, je Domain

    Weil Websites sich ändern und die Regeln ab September dauerhaft gelten.

    • Monatlich neuer Durchlauf, bis zu 2.000 Seiten
    • Meldung nur bei neuen Befunden
    • Verlauf: was wurde behoben, was ist neu
    • Monatlich kündbar
    Vormerken lassen

Die Überwachung ist in Vorbereitung: Wir nehmen Vormerkungen entgegen und melden uns, sobald sie läuft. Sie wird monatlich kündbar sein. Für Unternehmensgruppen mit mehreren Marken, Domains und Landesgesellschaften machen wir ein eigenes Angebot — dort geht es um Rollen für Marketing und Recht, Export und mehrere Sprachfassungen je Domain. info@pixelmeister.de

Was es nicht tut

Es ersetzt keinen Anwalt. Es zeigt Stellen, die angreifbar sein können, und nennt zu jeder die Grundlage — damit Sie über konkrete Sätze sprechen können statt über ein Gefühl.

Es liest keine Bilder. Die Richtlinie wertet auch Bildsprache als Umweltaussage: grüne Blätter, Erdkugeln, Öko-Symbole. Wir prüfen sichtbaren Text, Suchmaschinen-Beschreibungen und Bildbeschreibungen — nicht die Bilder selbst, keine PDF-Anhänge, nichts hinter einer Anmeldung.

Grün heißt nicht zulässig. Grün heißt: Hier hat keine der zwölf Regeln angeschlagen. Das ist etwas anderes als eine Freigabe, und es steht so in jedem Bericht.

Grundlage: Richtlinie (EU) 2024/825 · 3. UWG-Novelle, BGBl. I 2026 Nr. 43 vom 19.02.2026 · BGH, Urt. v. 27.06.2024 – I ZR 98/23 · ACM Leidraad Duurzaamheidsclaims · CMA Green Claims Code

Sie wissen nicht, was auf Seite 137 steht. Wir schon.

Der vollständige Bericht prüft bis zu 2.000 Seiten in allen Sprachfassungen, trennt echte Befunde von Fehlalarmen und nennt zu jedem den Paragrafen. Zugänge schalten wir von Hand frei — meist am selben Werktag.