Barrierefreiheit
Was wir geprüft haben, was wir wissen — und was wir nicht wissen.
Stand der Vereinbarkeit
Wir orientieren uns an der harmonisierten Norm EN 301 549, über die die Konformitätsvermutung der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung läuft und die die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA in sich trägt. Diese Anwendung ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Eine unabhängige Konformitätsbewertung liegt nicht vor; diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung.
Was wir gemessen haben
- Kontraste. Alle verwendeten Farbpaarungen sind nachgerechnet. Der schwächste Wert liegt bei 4,58:1 — gedämpfte Schrift auf den hellgrünen Flächen — und damit über dem geforderten Verhältnis von 4,5:1 für Fließtext. Die Signalfarben der Ampel dienen nur Punkten, Rändern und Flächen; für Text stehen jeweils dunklere Varianten bereit, die zwischen 6,2:1 und 6,9:1 tragen.
- Tastaturbedienung. Alle Bedienelemente sind mit der Tastatur erreichbar und haben eine sichtbare Fokusmarkierung. Das Menü auf schmalen Bildschirmen lässt sich mit Escape schließen, und auch die Fläche, die es beim Antippen schließt, ist ein Knopf und kein blindes Feld.
- Antippflächen. Bedienelemente auf dem Handy sind mindestens 44 Pixel hoch.
- Bewegung. Wer im Betriebssystem reduzierte Bewegung eingestellt hat, bekommt keine Übergänge und keine Animationen.
- Struktur. Überschriften sind in ihrer Rangfolge ausgezeichnet, Formularfelder haben zugeordnete Beschriftungen, das Menü meldet seinen Zustand, und rein dekorative Symbole sind von Vorlesesoftware ausgenommen.
- Nicht nur Farbe. Jede Stufe der Ampel trägt zusätzlich ein Wort und eine Form. Auch in den Ausgabedateien steht neben der Farbfläche das Wort — ein ausgedruckter Bericht in Graustufen bleibt lesbar.
Bekannte Einschränkungen
- Nicht mit Vorlesesoftware getestet. Wir haben die Anwendung nicht mit VoiceOver, NVDA oder JAWS durchlaufen. Struktur und Auszeichnung sprechen dafür, dass sie funktioniert — geprüft ist das nicht.
- Keine unabhängige Bewertung. Es gab keine Prüfung durch eine externe Stelle.
- Sehr breite Bildschirme, sehr kleine. Geprüft haben wir 320, 360, 390 und 414 Pixel Breite sowie den Rechner. Bei 320 Pixeln steht der Handlungsaufruf des Kurz-Checks erst nach kurzem Scrollen im Bild.
- Starke Vergrößerung. Für Berichte mit sehr vielen Befunden haben wir die Lesbarkeit bei 200 % Zoom noch nicht systematisch geprüft.
- Die Ausgabedateien. Das PDF ist auf Lesbarkeit und Druck ausgelegt, aber nicht als getaggtes PDF/UA ausgezeichnet. Wer die Befunde maschinell weiterverarbeiten möchte, nimmt die Tabelle — die ist dafür gemacht.
Rückmeldung
Ist Ihnen eine Hürde aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@pixelmeister.de oder rufen Sie an: +49 2834 4437 420. Wir antworten und sagen Ihnen, ob und wann wir es beheben — auch dann, wenn die Antwort „vorerst nicht“ lautet.
Hilft Ihnen unsere Antwort nicht weiter, können Sie nach § 32 BFSG einen Antrag bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg stellen — mlbf-barrierefrei.de. Nach § 34 BFSG steht Ihnen außerdem das Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz offen.
Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am 11.08.2026, zuletzt überprüft am 12.08.2026, jeweils auf Grundlage einer Selbstbewertung. Sie wird überarbeitet, wenn sich die Anwendung wesentlich ändert — nicht nach einem festen Termin, den ohnehin niemand einhält.